Mehr Geld für Kinderbetreuung
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Mit einer einkommensabhängigen Variante des Kinderbetreuungsgeldes sollen Väter in die Pflicht genommen und besser verdienende Frauen zum Gebären motiviert werden. Text: Eleonore Bayer Die Regierung scheut keine Kosten, um die Zahl der Geburten in Österreich zu steigern. Voraussichtlich ab Jänner 2010 wird es eine vierte, auch einkommensabhängige Variante des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) geben, die mit vorerst 25 Millionen Euro Mehrkosten budgetiert wurde. Dabei werden 14 Monate jeweils mindestens 1.000 Euro oder 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens bis maximal 2.000 Euro ausbezahlt, wobei ein Elternteil maximal zwölf Monate und der andere mindestens zwei Monate beim Kind daheimbleiben kann. Eltern, die kein Einkommen beziehen, haben in dieser Variante Anspruch auf 1.000 Euro pauschal monatlich. Wer sich für die neue Möglichkeit entscheidet, darf allerdings nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 357,74 Euro dazuverdienen, da dabei das Kinderbetreuungsgeld Einkommensersatz ist. ÖVP und SPÖ haben sich auch darauf geeinigt, dass die umstrittene Zuverdienstgrenze in den Pauschalvarianten von derzeit maximal 16.200 Euro pro Jahr flexibilisiert wird. Jene mit höherem Einkommen können künftig bis zu 60 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens dazuverdienen. Auch Mehrlingsgeburten sollen ab 2010 mit einem 50-Prozent-Zuschlag in allen Pauschalvarianten unterstützt werden. Bisher war dies nur in der 30- bzw. 36-monatigen Langvariante der Fall. Wer allerdings beim einkommensabhängigen Kindergeld mehr als 1.000 Euro bezieht, erhält für den Mehrling nichts. Der Kindergeldzuschuss sowie die Frage, wie lange Alleinerziehende Kinderbetreuungsgeld beziehen dürfen, haben eine heftige Kontroverse zwischen Familienstaatssekretärin Christine Marek von der ÖVP und SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek ausgelöst. Diese will für Alleinerziehende einen mindestens zwei Monate längeren Bezug in allen Varianten und keine Reduzierung des Kindergeldzuschusses für Einkommensschwache erreichen. Einig sind sich die beiden darüber, dass künftig der Zuschuss bei steigendem Einkommen nicht mehr zurückgezahlt werden muss. Eine politische Einigung soll bis September erreicht werden. \\\ KINDERGELDVARIANTEN
| > | 30 Monate (+ 6 für den Partner) zu je 436 Euro | | > | 20 Monate (+ 4 für den Partner) zu je 624 Euro | | > | 15 Monate (+ 3 für den Partner) zu je 800 Euro |
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| | > | eine vierte Pauschalvariante |
| 12 Monate (+ 2 für den Partner) zu je 1.000 Euro Zuverdienst: 16.200 Euro jährlich oder 60 % des letzten Einkommens | | > | einkommensabhängige Variante |
| 12 Monate (+ 2 für den Partner) zu 80 % des letzten Nettoeinkommens (mind. 1.000, max. 2.000 Euro)
Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich |
»WIR MÜSSEN UMDENKEN!« Familien-Staatssekreärin Christine Marek will mehr Wahlfreiheit für berufstätige Eltern. Interview: Eleonore Bayer Die ÖVP hat sich lange gegen ein einkommensabhängiges Karenz- oder Kinderbetreuungsgeld gewehrt. Was hat zum Umdenken geführt? Marek: Es ist wichtig, dass wir jetzt noch mehr Wahlfreiheit haben, vor allem in den oberen Einkommensbereichen und dort, wo die Frau sagt, sie will kürzer zu Hause bleiben. Denn es gibt immer mehr Frauen mit höherer Ausbildung, mit Universitätsabschluss, aber mit immer weniger Kindern. Wir konnten feststellen, dass jene Länder, in denen es einkommensabhängige Varianten, raschen Wiedereinstieg in den Beruf und ausreichend Kinderbetreuungsmöglichkeiten gibt, höhere Geburtenraten zeigen. Mit höheren monatlichen Geldleistungen gelingt es aber auch, die Väter stärker ins Boot zu holen. Soll die Reform des Kinderbetreuungsgeldes dies auch in Österreich bewirken? Ich bin stolz auf dieses System, das für alle etwas dabei hat, insgesamt sehr ausgewogen ist und echte Wahlfreiheit sicherstellt. Es vereinigt zwei Philosophien und bietet neben der neuen, auf das Einkommen bezogenen Variante vier Pauschalvarianten nach dem Prinzip: »Je kürzer ich zu Hause bin, umso mehr bekomme ich an Geld«, wird aber trotzdem dem Wunsch gerecht, auch für längere Zeit abgesichert beim Kind zu sein. Außerdem wird die Zuverdienstmöglichkeit verbessert. Wann wird es Betreuungsplätze für unter Dreijährige flächendeckend geben? Bund und Länder arbeiten ganz intensiv daran. 100 Millionen Euro werden innerhalb von drei Jahren zum Ausbau von Plätzen für Null- bis Dreijährige zur Verfügung gestellt. Dabei denke ich keineswegs nur an Kinderkrippen, sondern vor allem auch an die Betreuung durch Tageseltern. Wer in Österreich sein Baby auf einen Betreuungsplatz gibt, gilt als Rabenmutter. Die Politik hat die Aufgabe, hier Umdenkprozesse zu forcieren. Zahlen belegen, dass dies auch schon teilweise passiert ist. Die Politik muss durch Systeme, wie zum Beispiel beim Kinderbetreuungsgeld, Anreize schaffen. Es ist nicht unanständig, wenn eine Mutter erwerbstätig ist. Das sind keine Rabenmütter. Es muss sich auch die Ansicht durchsetzen, dass es sehr männlich und wünschenswert ist, dass Väter in der Familie bereits aktiv werden, wenn Kinder klein sind. Für mich ist fix, dass wir über eine Forcierung der Väterbeteiligung nach der Geburt intensiv in den nächsten Jahren diskutieren und nach der Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes nach zwei Jahren mehr Möglichkeiten dafür schaffen. Warum werden Alleinerziehende beim Kinderbetreuungsgeld schlechter gestellt? Alleinerziehende sind nicht schlechter gestellt. Auch bei ihnen gibt es einen Vater. Beide Elternteile sind wichtig für die Identifikation und im Prozess des Erwachsenwerdens. Ich kämpfe zum Beispiel auch darum, die Pflegefreistellung vom gemeinsamen Haushalt wegzubekommen. Ein Vater muss auch, wenn er nicht mehr zu Hause wohnt, Pflegeurlaub für sein Kind in Anspruch nehmen können. Denn es ist wichtig, dass Väter nicht nur in »lustigen« Zeiten, sondern auch in schwierigen Situationen da sind. Die Kinder von Alleinerziehenden sind auch nicht benachteiligt, weil derzeit 95 Prozent der in Partnerschaft lebenden Mütter nur ihren Maximalanteil in Anspruch nehmen können, da der Partner – aus welchem Grund auch immer – nicht in Karenz geht. Eine Änderung zugunsten der Alleinerziehenden würde dann die Kinder von in Partnerschaft lebenden Eltern schlechter stellen, weil deren Mütter kürzer Kinderbetreuungsgeld erhalten würden. Christine Marek, Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Foto: BMWA Aufmacher-Foto der Print-Ausgabe: getty images
geschrieben von Eleonore Bayer |
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